Kanton Glarus: Verordnung zur Wehrpflichtersatzabgabe wird aufgehoben
Der Regierungsrat hebt die Verordnung über den Vollzug der Vorschriften zur Wehrpflichtersatzabgabe auf. Diese regelte die Zuständigkeiten und Abläufe im Zusammenhang mit der Wehrpflichtersatzabgabe. Sie ist nach einer Überarbeitung der Gesetzgebung überflüssig geworden.
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