Rutsch in Schwanden GL: Schäden durch Wagenrunse sind gedeckt
Für alle Gebäude im betroffenen Gebiet der Wagenrunse gilt – diese sind bei der Glarnersach gegen Elementarschäden grundsätzlich zum Neuwert versichert. Und der Rutsch in Schwanden gilt versicherungstechnisch als Elementarereignis.
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