Tierwelt

Glarus GR: Sömmerung 2024 - kaum Wolfsrisse

Der Alpsommer verlief betreffend Schäden an Nutztieren im Vergleich zu den letzten Jahren glimpflich ab. Es wurden insgesamt vier Nutztiere von Wölfen gerissen. Die geringe Anzahl an Rissen ist neben konsequent umgesetzten Herdenschutzmassnahmen auch auf die letztjährigen Regulierungsmassnahmen und die Abwanderung des Schiltrudels zurückzuführen.

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Auto in der Hitze – Gefahr für Mensch und Tier

Nun ist der Sommer doch noch gekommen. Die aktuell hohen Temperaturen führen schnell zu Hitze im Auto, was für Mensch und Tier lebensgefährlich sein kann. In der prallen Sonne heizt sich ein Auto sehr schnell auf bis zu 80 Grad auf. Der TCS gibt Tipps rund um das Thema Hitze im Auto für Verbrenner und E-Fahrzeuge. Die meisten Leute unterschätzen, dass es bei sengender Sonne im Auto schon nach wenigen Minuten extrem heiss und für Mensch und Tier kritisch werden kann. Lässt man ein Auto in der prallen Sonne stehen, kann es sich bereits nach wenigen Minuten auf bis zu 50 Grad erwärmen und nach einer Stunde können die Temperaturen sogar bis zu 80 Grad erreichen. Aussentemperaturschwankungen und ändernde Sonneneinstrahlung können ein Fahrzeug zusätzlich erwärmen. Der Aufenthalt im Auto wird ab 40 Grad Celsius gefährlich.

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Kanton Glarus: Wolf und Nutztierhaltung - Regierungsrat beantwortet Interpellation

Zahlen und Fakten zur Nutztierhaltung im Zusammenhang mit der Wolfspräsenz sind das Thema der regierungsrätlichen Antwort auf eine Interpellation. Mit der Interpellation „Zahlen und Sachverhalte zu Wolf und Nutztierhaltung“ stellt die Fraktion der Grünen/Jungen Grünen unter anderem Fragen zu Todesursachen der Nutztiere auf Alpen, Wolfsangriffen und Herdenschutz sowie zum Einfluss der Wolfspräsenz auf die Verpachtung der Alpen.

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Glarner Wolfsrudel dürfen reguliert werden

Das Bundesamt für Umwelt hat am 16. Oktober 2023 seine Zustimmung für die Regulierung des Kärpfrudels und des Schiltrudels erteilt. Das Gesuch zum Abschuss des Leitwolfs des Kärpfrudels wurde noch nicht beantwortet. Die vorgesehenen Abschüsse sind aufwendig und dürfen bis am 31. Januar 2024 vollzogen werden. Der konsequente Herdenschutz ist auch künftig von zentraler Bedeutung.

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