Kanton Glarus: Keine Bewilligungen mehr für Motorschiffe auf dem Linthkanal

Die invasive Quaggamuschel verbreitet sich rasch in den Schweizer Gewässern.

Um den Walensee zu schützen, hat die Linthkommission beschlossen, für die Schifffahrt zwischen Obersee und Walensee keine Bewilligungen mehr auszustellen. Gummiboote und Stand-up-Paddleboards sind von diesem Entscheid nicht betroffen.

Die Quaggamuschel ist in der Schweiz auf dem Vormarsch. Die invasive Muschelart hat bereits mehrere grössere Seen befallen, darunter auch den Zürichsee. Sie besiedelt jeweils den Seegrund sowie Rohrleitungen und andere Anlagen im See mit mehreren tausend Stück pro Quadratmeter. Ein Befall verändert die Ökologie des Sees in der Regel innert einiger Jahre stark und verursacht grossen Zusatzaufwand, insbesondere bei Trinkwasserfassungen. Die Muschel filtert zudem Nährstoffe aus dem Seewasser, was die Nahrung für Fische stark reduziert. Die Quaggamuschel verbreitet sich unter anderem, indem ihre Larven als „blinde Passagiere“ am Rumpf oder im Kühlwasser von Booten mitreisen.

Wer bisher mit einem Motorschiff den Linthkanal zwischen dem Obersee und dem Walensee befahren wollte, benötigte eine Bewilligung der Linthverwaltung. Um die Ausbreitung der Quaggamuschel zu verhindern oder zumindest zu verzögern, hat die Linthkommission an ihrer letzten Sitzung Mitte Dezember entschieden, vorderhand keine solchen Bewilligungen mehr auszustellen. Dies gilt bis auf Weiteres, mindestens aber bis Ende 2025.

De facto bedeutet dies eine Einstellung der Motorschifffahrt auf dem Linthkanal. Alternative Lösungen mit separaten Einwasserungs- und Reinigungsstellen wurden geprüft, aber für nicht umsetzbar oder zu wenig wirkungsvoll befunden.

Gummiboote und Pontonier-Weidlinge weiterhin zugelassen

Gummiboote und Stand-up-Paddleboards (SUP) sind vom Entscheid nicht betroffen. Mit ihnen darf der Linthkanal weiterhin befahren werden. Da sie nur flussabwärts benutzt werden können und trocken eingewassert werden, ist das Risiko gering, dass damit Quaggamuscheln in den Walensee transportiert werden. Auch diese Transportmittel müssen jedoch gemäss Vorgaben der Kantone gereinigt werden, d.h. möglichst mit heissem Wasser und Hochdruckreiniger. Hier appelliert die Linthkommission an die Eigenverantwortung der „Böötler“.

Ebenfalls nicht betroffen ist das 42. Eidgenössische Pontonierwettfahren, das vom 26. bis 29. Juni 2025 in Schmerikon stattfindet. Dies, weil die Boote nicht zwischen Obersee und Walensee verkehren, sondern nur auf einem begrenzten Bereich rund um die Grynau. Selbiges gilt für die Ledischiffe, mit denen die Johann Müller AG auf einem Nebengewässer zwischen dem Kieswerk Grynau und dem Obersee gewerblich unterwegs ist.

Kantone ebenfalls mit neuen Regelungen

Auch die Kantone Glarus und St. Gallen haben Massnahmen für den Schutz des Walensees getroffen. Im Herbst haben sie ein vorläufiges Einwasserungsverbot für Schiffe ab 2.5 Metern Länge in den Walensee erlassen. Das Einwasserungsverbot wird voraussichtlich im kommenden Frühling von einer Schiffsmelde- und Reinigungspflicht abgelöst. Auf den Entscheid der Linthkommission wird dies jedoch bis mindestens Ende 2025 keinen Einfluss haben.

 

Quelle: Kanton Glarus
Bildquelle: Kanton Glarus

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