Kanton Glarus: Einwassern von Schiffen im Klöntaler- und Walensee verboten
Im Zürichsee wurde die schädliche Quaggamuschel gefunden.
Um zu verhindern, oder zumindest zeitlich zu verzögern, dass sie mit Booten in die beiden Glarner Seen verschleppt wird, verfügt der Kanton Glarus ab sofort über ein Einwasserungsverbot für den Klöntaler- und den Walensee.
Die Quaggamuschel stammt ursprünglich aus der Region des Schwarzen Meeres und breitet sich rasant in den Schweizer Seen aus. Sie bildet innerhalb kurzer Zeit bis in grosse Tiefen ganze Muschelbänke und verdrängt einheimische Tierarten. Ein Massenvorkommen der Quaggamuschel verändert das gesamte Nahrungsnetz, was Auswirkungen auf die Fische und die Fischerei hat. Darüber hinaus verursacht die scharfkantige Muschel erhebliche Schäden an der Infrastruktur, an Badestränden und führt zu Verlusten im Tourismus.
Die Hauptursache für die Ausbreitung der Quaggamuschel sind Schiffe und Boote, die in verschiedenen Gewässern verkehren. Wenn die Quaggamuschel einmal in ein Gewässer eingeschleppt ist, ist es kaum möglich, sie wieder loszuwerden. Daher hat der Kanton Glarus ein Einwasserungsverbot für den Klöntaler- und den Walensee erlassen.
Ab sofort dürfen keine immatrikulierten Boote mehr in diesen beiden Seen einwassern. Boote, die sich bereits seit drei Jahren im Klöntaler- oder Walensee befinden, dürfen dort bleiben. Rennruderboote, Paddelboote, Segelbretter und Strandboote sind bei jedem Gewässerwechsel gründlich zu reinigen.
Für nächstes Jahr ist geplant, eine Schiffsmelde- und Reinigungspflicht für die beiden Seen einzuführen, damit sichergestellt werden kann, dass Schiffe und Boote vor einem Gewässerwechsel fachmännisch gereinigt werden.
Quelle: Kanton Glarus
Titelbild: Symbolbild © Kanton Glarus