Bund und Kanton Glarus bereinigen Flächen entlang der Autobahn

Die Nationalstrassenparzellen entlang der Walenseestrecke sollen auf ihre gesetzlich vorgesehene Ausdehnung reduziert und sämtliche ausserhalb der bereinigten Parzellen liegenden Objekte und Flächen dem Kanton Glarus übertragen werden.

Normalerweise befindet sich die Nationalstrasse auf einer Parzelle, welche sich in etwa mit der Strasse und ihren Nebenanlagen deckt. Entlang der Walenseestrecke im Kanton Glarus ist das nicht der Fall.

Die Nationalstrasse liegt im Perimeter Gäsi–Mühlehorn in jeweils riesigen Parzellen, welche sich vom Ufer des Walensees bis hinauf auf die Bergkante des Kerenzerberges erstrecken. Die Nationalstrassenparzellen erfassen somit Waldhänge, den Radweg, den Wanderweg und weitere Flächen, welche nicht im Sinne des Nationalstrassengesetzes zugeordnet sind. Der Grund: Sämtliche Flächen gehörten ursprünglich dem Kanton Glarus. Bei der Übergabe an den Bund wurde es im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) unterlassen, diese Parzellen zu bereinigen. Das wird jetzt nachgeholt.

Ziel ist es, den Kataster derart zu bereinigen, dass die Nationalstrassenparzellen auf ihre gesetzlich vorgesehene Ausdehnung reduziert werden. Damit können sämtliche ausserhalb dieser bereinigten Parzellen liegenden Objekte und Flächen dem Kanton Glarus zurückgegeben werden.

Objektvereinbarungen abschliessen

Verschiedene Objekte wie Brücken und Stützmauern werden von Bund und Kanton gemeinsam genutzt. Mit Objektvereinbarungen werden die Rechte und Pflichten vertraglich geregelt. Die Kosten für die Mutationen werden durch das Bundesamt für Strassen (Astra) getragen. Bezüglich Betrieb und Unterhalt des Radweges ändert sich aufgrund der Parzellenbereinigungen nichts Wesentliches.

 

Quelle: Kanton Glarus
Bildquelle: Kanton Glarus